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Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert mit Altersvorsorge – Sinnvolle Lösung oder unnötiges Risiko?

  • Autorenbild: Bastian Mader
    Bastian Mader
  • 24. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor den finanziellen Folgen eines krankheits- oder unfallbedingten Einkommensverlustes. Immer häufiger wird die BU als Zusatzbaustein in Altersvorsorgeprodukte wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder die Basisrente (Rürup-Rente) integriert. Doch ist diese Kombination wirklich sinnvoll? Wir beleuchten die Vor- und Nachteile und geben ein Fazit.


 

Vorteile der Kombination

1. Steuervorteile nutzen

  • bAV: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu einem bestimmten Betrag steuer- und sozialabgabenfrei. Wenn die BU in die bAV integriert wird, profitiert auch der BU-Beitrag von diesen Vorteilen.

  • Basisrente: Beiträge zur Basisrente (inkl. BU-Baustein) sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Im Jahr 2024 können bis zu 96% der eingezahlten Beiträge bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden.

2. Kostenvorteile durch Bündelung

  • Integrierte Tarife sind oft günstiger als zwei separate Verträge (BU und Altersvorsorge).

  • Verwaltungskosten fallen nur einmal an.

3. Vereinfachte Gesundheitsprüfung

  • Bei manchen Anbietern genügt eine vereinfachte Gesundheitsprüfung für den kombinierten Vertrag.

4. Zwang zum Sparen

  • Die Kombination sorgt dafür, dass neben dem Schutz vor Berufsunfähigkeit auch gleichzeitig für das Alter vorgesorgt wird.



Nachteile der Kombination

1. Verlust des BU-Schutzes bei Kündigung

  • Wird der Altersvorsorgevertrag (bAV oder Basisrente) gekündigt oder beitragsfrei gestellt, erlischt auch der BU-Schutz. Das kann im Ernstfall fatale Folgen haben.

2. Geringere Flexibilität

  • Änderungen am BU-Schutz sind schwerer umzusetzen, da dieser an das Altersvorsorgeprodukt gekoppelt ist.

  • Eine Anpassung der BU-Rente aufgrund eines gestiegenen Einkommens ist oft komplizierter.

3. Leistungen aus der BU voll steuerpflichtig

  • Bei der Basisrente sind BU-Rentenleistungen im Leistungsfall voll steuerpflichtig.

  • Auch in der bAV ist die BU-Rente im Leistungsfall steuer- und sozialabgabenpflichtig.

4. Eingeschränkte Verfügbarkeit der Altersvorsorge

  • Im Leistungsfall wird nur die BU-Rente ausgezahlt – der Altersvorsorgevertrag bleibt bestehen. Man zahlt also keine Beiträge mehr, baut aber auch keine Altersvorsorge weiter auf.

5. Vererbbarkeit und Flexibilität

  • Gerade bei der Basisrente sind die Guthaben im Todesfall nur eingeschränkt vererbbar (z. B. nur an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder).



Fazit – Kombination sinnvoll oder lieber trennen?

Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder Basisrente bietet klare Steuervorteile und ermöglicht eine einfache Absicherungslösung. Gerade für Personen mit einem stabilen Einkommen und langfristiger Planung kann diese Kombination sinnvoll sein.

ABER: Die größten Nachteile liegen in der fehlenden Flexibilität und dem Risiko, den BU-Schutz bei einer Beitragsfreistellung zu verlieren. Wer Wert auf eine unabhängige und anpassbare Absicherung legt, sollte BU und Altersvorsorge lieber getrennt abschließen.


Unser Tipp: Für Selbstständige kann die Kombination mit der Basisrente attraktiv sein – aufgrund der hohen steuerlichen Absetzbarkeit. Angestellte profitieren von der bAV-Integration, müssen aber die Vor- und Nachteile genau abwägen.

Wichtig: Der beste Anbieter für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht zwangsläufig auch der beste Anbieter für eine Altersvorsorge. Daher lohnt es sich, beide Bereiche separat zu betrachten und individuell zu optimieren.


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