top of page

Werksverkehrsversicherung und Autoinhaltsversicherung: Schutz für Ihre Transportgüter

  • Autorenbild: Bastian Mader
    Bastian Mader
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Was ist eine Werksverkehrs- oder Autoinhaltsversicherung?

Eine Versicherung mit zwei Namen: Die Werksverkehrsversicherung wird auch als Autoinhaltsversicherung bezeichnet. Sie bietet Unternehmen Schutz für firmeneigene Güter, die in eigenen Fahrzeugen transportiert werden. Diese spezielle Transportversicherung bewahrt Unternehmen vor finanziellen Folgen, die durch Verlust oder Beschädigung der transportierten Waren entstehen können.



Wann handelt es sich um Werksverkehr?

Werksverkehr liegt vor, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die transportierten Güter sind Eigentum des Unternehmens.

  2. Der Transport dient dem Eigengebrauch, Verkauf oder der Weiterverarbeitung innerhalb oder außerhalb des Unternehmens.

  3. Die Fahrzeuge werden von eigenen Mitarbeitern gefahren (bei Krankheit auch kurzfristig von Dritten).

  4. Der Transport ist eine reine Hilfstätigkeit im Rahmen der Unternehmensaktivitäten.


Für wen ist eine Werksverkehrsversicherung sinnvoll?

Jedes Unternehmen, das eigene Güter mit eigenen Fahrzeugen transportiert, sollte eine solche Absicherung in Betracht ziehen. Besonders interessant ist sie für:

  • Handwerksbetriebe

  • Händler

  • Dienstleister

  • Elektrofachgeschäfte

  • Landschaftsgärtner

  • Cateringservices



Was ist versichert?

Versichert sind in der Regel:

  • Technische Betriebseinrichtungen

  • Werkzeuge

  • Kaufmännische Betriebseinrichtungen

  • Waren und Vorräte

  • Materialien

  • Geleastes oder gemietetes Equipment

  • Ersatzteile


Welche Gefahren sind abgedeckt?

Die Werksverkehrsversicherung bietet Schutz bei:

  • Unfall des Transportmittels

  • Höherer Gewalt

  • Brand, Blitzschlag, Explosion

  • Elementarereignissen

  • Diebstahl, Einbruch und Raub


 

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Schutz beginnt meist mit dem Aufladen der Güter auf das Fahrzeug und endet mit deren Entladung. Besteht eine Verzögerung bei der Beförderung, bleibt der Schutz unter bestimmten Bedingungen (z. B. geschlossene Garage) erhalten. Zusätzliche Klauseln wie die Nachtzeitklausel (Schutz zwischen 22:00 und 6:00 Uhr auf bewachten Parkplätzen) oder die Domizilklausel (Schutz am Wohnort des Fahrers) können den Versicherungsschutz erweitern.


Nicht versicherte Risiken!

Nicht abgedeckt sind u.a. Schäden durch Krieg, Streik, politische Gewalt, sowie Mängel bei Verpackung oder Verladung. Bestimmte Werte wie Uhren, Schmuck oder elektronische Geräte sind oft ausgeschlossen.


 

Wie wird die Versicherungssumme berechnet?

Es gibt zwei Varianten:

  • Höchstladungssumme: Für jedes Fahrzeug wird der maximale Transportwert angegeben.

  • Tagesmaximum: Es wird eine Gesamtsumme für alle Fahrzeuge pro Tag festgelegt.


Wir raten ganz klar zum Tagesmaximum!

Schadenbeispiele

  • Diebstahl während der Mittagspause: Werkzeuge werden aus einem Transporter gestohlen.

  • Unfall auf dem Weg zum Markt: Nach einem Unfall ist die transportierte Ware (z. B. frisches Gemüse) nicht mehr verkaufsfähig.


 

Fazit

Eine Werksverkehrs- oder Autoinhaltsversicherung bietet Unternehmen essenziellen Schutz, wenn eigene Waren oder Arbeitsmittel regelmäßig transportiert werden. Sie hilft, finanzielle Verluste zu vermeiden und sorgt dafür, dass der Betrieb auch im Schadensfall reibungslos weiterlaufen kann. Unternehmen sollten den Versicherungsschutz individuell auf ihren Bedarf abstimmen, um optimal abgesichert zu sein.




Kommentare


bottom of page